Wird eine osteopathische Behandlung von meiner Krankenkasse oder Beihilfe erstattet?

Hierzu gibt es keine eindeutige Antwort.

Gesetzliche Krankenkassen:
Möchten in der Regel ein Privatrezept auf Osteopathie oder eine Epfehlung vom Arzt, dass er bei der entsprechenden Diagnose Osteopathie empfiehlt.
Dann erstatten viele Krankenkassen zumindest einen Teil ihrer Rechnung, die sie beim Osteopathen bezahlt haben.
Dies auch meistens beschränkt auf eine bestimmte Summe oder eine Mänge an Behandlungen im Jahr.
Bitte informieren Sie sich hierzu persönlich bei Ihrer Krankenkasse.

Immer aktuell nachzuschlagen unter:
https://www.hpo-osteopathie.de

Private Krankenkassen und Beihilfen:
Es muss im Vertrag stehen, dass die Leistungen eines Heilpraktikers übernommen werden, dann können Sie Teile des Rechnungsbetrags oder die volle Summe, die Sie beim Osteopathen bezahlt haben, erstattet bekommen.

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