Wer darf Osteopathie ausüben?

In DEUTSCHLAND darf nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8.9.2015, mit dem Aktenzeichen I-20 U 236/13, Osteopathie nur von Ärzten oder Heilpraktikern, nicht aber von Physiotherapeuten, ausgeübt werden. Der Beruf ist allerdings noch nicht rechtlich als eigenständig anerkann und geregelt worden und der Begriff “Osteopath” ist kaum geschüzt. Nur die “BAO-Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie” gibt Vorgaben“Wer darf Osteopathie ausüben?” weiterlesen

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